28. Juli 2026; Von: Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Brandschutz im Schulbau: Neue Muster-Schulbau-Richtlinie

Welche neuen Möglichkeiten entstehen durch die überarbeitete Muster-Schulbau-Richtlinie? Dies verdeutlicht Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz im Expertengespräch und gibt einen praxisnahen Einblick im Rahmen der Reihe „Schule umbauen – im Gespräch“. Ein Gastbeitrag zum Thema.

Pädagogische Räume

Zeitgemäße Schulgebäude eröffnen unterschiedliche Orte und Perspektiven des Lernens, um so der Vielfalt an unterschiedlichen Lernmethoden und Lernformen zu entsprechen. Für die innere Gliederung der allgemeinen sowie auch der spezialisierten Lern- und Unterrichtsbereiche sind verschiedene Modelle möglich, die für zeitgemäße pädagogische Konzeptionen im Gebäudebestand oder als Neubauten zu entwickeln sind. „Lerncluster“ und „Lernlandschaft“ sind prototypische Organisationsformen, die in diesen Konzepten offene und flexible Raumnutzungen ermöglichen. Durch das vielschichtige Raumangebot und die Nutzungsoffenheit kann auf künftige pädagogische Entwicklungen reagiert werden. So entstehen nachhaltig und langfristig nutzbare sowie anpassbare Gebäudestrukturen.

Brandschutzanforderungen an Räume für neue Lernkonzepte

Dem Wunsch nach einem differenzierten Raumangebot in Schulen standen eine Vorschriftenlage mit den Landesbauordnungen und den jeweiligen Länder-Schulbau-Richtlinien – basierend auf der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR, 2009)¹ – gegenüber. Sie basieren auf einem klassischen Raumverständnis und operieren daher – vereinfacht gesagt – mit Nutzflächen in abgeschlossenen Klassenräumen, aus denen im Brandfall eine Flucht möglich sein muss. Genutzt wird dazu das System der notwendigen Flure und Treppen, die ausschließlich Erschließungsfunktion haben (Klassenraum-Flur-Schule). Die mit dem noch gültigen Bauordnungsrecht festgelegten Anforderungen des Brandschutzes kollidieren also mit dem Wunsch nach einer Schule mit offeneren Raumkonzepten wie beispielsweise Clustern oder offenen Lernlandschaften.

Um diese herrschende Rechtslage, die den Bedürfnissen der Pädagogik „im Wege“ stand, aufzubrechen, wurde bereits im Jahre 2017 mit der Vorlage des Berichts zum „Forschungsprojekt: Brandschutz im Schulbau“² eine Grundlage für eine Überarbeitung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben für Schulgebäude gelegt. Die Aufgabenstellung war, unter Einhaltung der grundlegenden Schutzziele des Brandschutzes – nämlich Menschen in Gebäuden vor Gefahren zu schützen – pädagogische Forderungen nach flexiblen Raumkonzepten zu ermöglichen.

Ergebnisse des Forschungsprojektes „Brandschutz im Schulbau“

Aufbauend auf den Erkenntnissen des Forschungsprojektes „Brandschutz im Schulbau“ wurden empfehlende brandschutztechnische Leitlinien erarbeitet, auf deren Basis zukunftsfähige Schulgebäude mit flexiblen Raumkonzepten auch unter allgemeingültigen brandschutztechnischen Vorgaben genehmigungsfähig werden können.

Basis der Empfehlungen bildet die Muster-Bauordnung und ihre grundlegenden brandschutztechnischen Schutzziele. Bei der Erarbeitung der Empfehlung wurde die spezifische Nutzung von Schulgebäuden mit Lernclustern und Lernlandschaften in den Vordergrund gestellt und brandschutztechnisch bewertet. Aus der Bewertung ergab sich die Notwendigkeit neuer brandschutztechnischer Konzepte, die zum Teil in Anlehnung an existierende Sonderbauverordnungen begründet wurden. Der in den brandschutztechnischen Leitlinien dokumentierte Lösungsansatz bildet ein in sich schlüssiges System, das nur in seiner Gesamtheit anwendbar ist. Die pädagogische Anforderung an die Raumkonfiguration besteht darin, möglichst große, in sich flexibel nutzbare und weitgehend ohne separierende Bauteile auskommende Lernbereiche zu ermöglichen. Diese Lernbereiche werden, abgeleitet aus der pädagogischen Beschreibung, als Lerncluster oder offene Lernlandschaft bezeichnet. Die Ergebnisse sind in Brandschutz im Schulbau – Neue Konzepte und Empfehlungen³ zusammenfassend publiziert.

In der Folge wurden diese Erkenntnisse in unterschiedlichen Bundesländern und verschiedenen Kommunen aufgegriffen und jeweilige Regelungen getroffen, um im Handlungsdruck in der Entwicklung der Schullandschaft ein koordiniertes Baugenehmigungsverfahren zu ermöglichen. Dieser Zwischenschritt führte schließlich dazu, dass die Bauministerkonferenz der Länder der Fachkommission Bauaufsicht, Projektgruppe Brandschutz die Aufgabe erteilte, die Muster-Schulbau-Richtline zu überarbeiten, in der die notwendige Flexibilisierung der Raumlandschaften in Schulen Rechnung getragen werden sollte. Das Ergebnis der Projektgruppe wurde in einer neuen Muster-Schulbau-Richtlinie vorgelegt. Diese neue Muster-Schulbau-Richtline⁴, die, nach ihrer Notifizierung durch die EU, nun von den Bundesländern eingeführt werden kann, greift wesentliche Ergebnisse des Forschungsprojekts Brandschutz im Schulbau auf.

Neue Möglichkeiten im Schul(um)bau

So können nun neben den bisher üblichen Flurschulen auch Schulen mit offenen Lernlandschaften genehmigt werden. D. h. es kann auf notwendige Flure in Schulgebäuden verzichtet werden und Lernbereiche mit einer Fläche bis zu 600 m² bzw. bis zu 900 m² (bei Einsatz einer automatischen Brandfrüherkennung) geschaffen werden – auch bei Umbauten im Bestand. Dabei sind Randbedingungen einzuhalten, die frühzeitig in den Planungsprozess eingebracht werden müssen.

Neben der guten Übersichtlichkeit der Lernbereiche spielt insbesondere das Rettungswegekonzept eine zentrale Rolle, bei dem die folgenden Aspekte zu betrachten sind:

  • Eine maximale Distanz von 35 m zum ersten Rettungsweg, der durch einen Treppenraum oder einen Ausgang ins Freie gebildet wird.

  • Das Rettungswegekonzept wird auch von der Anzahl der Ausgänge und deren Qualität getragen. Gleichsam zur Kompensation der bis zu 900 m² großen Einheiten und der nicht vorhandenen notwendigen Flure werden zusätzliche Ausgänge erforderlich. Die Anzahl ergibt sich aus einem weiteren Rettungsweglängenkriterium. Es wird festgelegt, dass von jeder Stelle des Lernbereichs in einer Distanz von weniger als 25 m (gemessen in der tatsächlichen Laufweglänge) ein Ausgang erreichbar sein muss.

  • Ausgänge werden unterschiedlich definiert. Es sind Ausgänge in Treppenräume, direkt ins Freie, eine Halle oder einen benachbarten Lernbereich (Lerncluster oder offene Lernlandschaft) sowie auf einen Rettungsbalkon, die die Nutzer*innen selbstständig bis zur Erdoberfläche verlassen können müssen, möglich.

Zusammenfassend besteht also das Konzept für Lernbereiche mit maximal 900 m² und ohne notwendige Flure darin, dass die gut überschaubare Fläche eine große Anzahl an qualifizierten Ausgängen erhält, die sowohl eine zügige Selbstrettung als auch einen gezielten Feuerwehrangriff ermöglichen. Selbstverständlich lassen sich alle Regelungen der neuen Muster-Schulbau-Richtline auch auf bestehende Gebäude und deren Planungen für einen Umbau anwenden. Dabei sind Erleichterungen im Rahmen eines begründeten Antrages auch statthaft.

¹ Bauministerkonferenz: Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MSchulbauR), Fassung April 2009.

² Lorenz, Dirk/Höhne, Thomas (2017): Forschungsprojekt: Brandschutz im Schulbau, Technische Universität Kaiserslautern.

³ Bund Deutscher Architekten BDA, Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Technische Universität Kaiserslautern, Unfallkasse NRW, Verband Bildung und Erziehung (VBE) (2017): Brandschutz im Schulbau – Neue Konzepte und Empfehlungen

⁴ Bauministerkonferenz, Fachkommission Bauaufsicht, Projektgruppe Brandschutz: Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MSchulbauR), Fassung September 2025.

Möglichkeiten und Potenziale durch veränderte Brandschutzkonzepte in Bestandsgebäuden – Pilotprojekte der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft

Wie innovative Lösungen im Brandschutz neue Nutzungsmöglichkeiten und Flächenpotentiale im Bestand eröffnen und somit eine Aktivierung zusätzlicher Flächen ermöglichen, zeigen wir unter anderem in unseren Pilotprojekten „SOS Nürnberg“ und „Ganztag und Raum“:

Das Projekt „Ganztag und Raum“ begleitet Schulen auf ihrem Weg zu einem qualitativen ganztägigen Lern- und Lebensort. Es verbindet zudem die drei Säulen des Startchancen-Programms: Gemeinsam mit dem multiprofessionellen Team (Säule III) werden im Rahmen eines vorgeschalteten pädagogischen Entwicklungsprozesses (Säule II) die räumlichen Bedarfe (Säule I) ermittelt. Es zeigt sich: Ein angepasstes Brandschutzkonzept (s. Kapitel 6 der Dokumentationen) als Basis für eine veränderte Flächennutzung kann in einem bestehenden Schulgebäude mehr Räume für zeitgemäßes Lernen und Begleiten ermöglichen.

  • Ganztag und Raum: Dokumentation der Prozesse und Konzepte der fünf Pilotprojekte

Veranstaltungshinweis:

Der Gastbeitrag fasst die Inhalte der Veranstaltung „Startchancen Säule I im Gespräch: Veränderte Brandschutzkonzepte in Bestandsgebäuden“ vom 23. April 2026 zusammen. Die Reihe „Startchancen Säule I im Gespräch“ wird aktuell unter dem Titel „Schule umbauen – im Gespräch“ weitergeführt.

Weitere Informationen:

  • Schule umbauen – im Gespräch: Online-Veranstaltungsreihe (Aktuelles Programm und Rückblicke zu bisherigen Terminen, inkl. der Vorgängerreihe „Startchancen Säule I im Gespräch“)

  • Schule umbauen: Erklärfilm, Hintergrundinfos, Tipps, Best Practice

Autor:innen

Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz ist Prüfsachverständiger für Brandschutz und geschäftsführender Gesellschafter bei IBC Ingenieurbau-Consult, Mainz. Er ist ehemaliger Professor für baulichen Brandschutz an der Technischen Universität Kaiserslautern und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.