Wer sich mit dem Thema Schulbau beschäftigt, kennt das Thema der geteilten Zuständigkeiten. Das Land ist für die inneren Schulangelegenheiten zuständig, die Kommunen für die äußeren. Für einen leistungsfähigen Schulbau ist eine gute Kooperation der verschiedenen Akteure wichtiger denn je. Das gemeinsame Ziel: leistungsfähige Schulbauten zu entwickeln, die heute und in Zukunft ein Lernen für das 21. Jahrhundert ermöglichen.
Warum wir Schulen heute anders bauen
Früher war die Planung einer Schule klar geregelt. Eine Schule, wie sie die meisten von uns noch kennen, ist durch gleichgroße Klassenräume mit derselben Ausstattung gekennzeichnet. Ein großer Flur, der als reine Erschließungsfläche genutzt wird, verbindet die einzelnen Klassenzimmer mit den Treppenhäusern. Die Vorstellungen von traditionellen Unterrichtskonzepten haben eine Architektur geprägt, die Lernen auf eine bestimmte Weise begünstigt: den Frontalunterricht.
Inzwischen haben sich jedoch unsere Lebens- und Arbeitswelt massiv verändert – und ebenso die Anforderungen, in ihr zu bestehen, an ihr teilzuhaben und sie mitzugestalten. Um allen Kindern und Jugendlichen eine gemeinsame und hochwertige Bildung zu ermöglichen, braucht es eine andere Pädagogik als den über 100 Jahre alten Frontalunterricht. Es braucht inklusive ganztägige Bildung, die kindgerecht rhythmisiert ist, neue Formen des Lernens und Lernsettings, die Zukunftskompetenzen in den Blick nehmen. Eine solche zukunftsgerichtete Pädagogik benötigt passende Räumlichkeiten, die selbstorganisiertes Lernen unterstützen, zu neuen Formen der Kooperation einladen und physisches wie psychisches Wohlbefinden stärken. Tradierte Unterrichtsvorstellungen und ihre Räumlichkeiten sind dafür nicht geeignet.
Wie gelingt Schulbau heute?
Es muss also etwas Neues entstehen: in der Pädagogik, in den Räumen, in der Zusammenarbeit – auch im Prozess des Planens und Bauens. Deshalb ist der Weg hin zu einem finanzierbaren und zukunftsgerechten Schul(um)bau komplex. Um eine bedarfsgerechte pädagogische und architektonische Lösung zu entwickeln, die die Anforderungen des jeweiligen Standorts erfüllt, braucht es das gemeinsame Wirken von unterschiedlichen Akteur*innen. Je besser die Einbindung aller Beteiligten in der Phase Null und im weiteren Prozess organisiert ist, desto belastbarer die Grundlagen für die Planung und das Ergebnis.
Um diese komplexen Zusammenhänge und die unterschiedlichen Zuständigkeiten transparent zu machen und zu zeigen, wie erfolgreiche Kooperation entstehen kann, haben wir für unsere Schulbaukonferenzen 2025 zwei Grafiken erstellt: Sie bringen Klarheit in die komplexen Strukturen von Beteiligten im Schulbau. Gleichzeitig teilen wir damit einen erfahrungsbasierten Vorschlag aus unserer Praxis, wie man Prozesse verschlanken bzw. gestalten und gleichzeitig Qualität fördern kann.
Die Grafiken „Zuständigkeiten im Schulbau“ und „Kooperationen im Schulbau über Zuständigkeiten hinweg“ visualisieren die für den Schul(um)bau relevanten Akteur*innen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene, ihre Funktionen sowie die im jeweiligen Kontext relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien. Gleichzeitig wird die Bedeutung der zuständigkeitsübergreifenden Zusammenarbeit sichtbar. Die Grafiken stellen einen Anlass für alle am Schul(um)bau Beteiligten dar, über die eigenen Strukturen und/oder Prozesse ins Gespräch zu kommen. Und sie vermitteln allen Interessierten konkrete und übersichtliche Informationen zu der komplexen Struktur unseres föderalen Bildungs(bau)systems und dessen Zuständigkeiten.
Ein Blick auf die Übersicht der Zuständigkeiten im Schulbau zeigt den dreigliedrigen Verwaltungsaufbau in Deutschland. Die Kommune, als unterste Verwaltungseinheit, nimmt im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsrechts¹ eigene Aufgaben und solche im Auftrag von Bund und Land wahr.² Als Schulträger ist die Kommune für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Unter Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien und Normen ist sie dafür verantwortlich, den Schul(um)bau zu gestalten und finanziell zu tragen. Sie wird in ihrem Handeln zusätzlich durch die Länder (durch unterschiedlich geregelte Landesförderungen) und eingeschränkt durch die Bundesebene (Profil der Förderprogramme wie zum Beispiel das Startchancen-Programm oder das Sondervermögen für Infrastruktur) bestimmt. Das notwendige Fundament für einen guten Schul(um)bau bildet jedoch ein vorgeschalteter Schulentwicklungsprozess: Die pädagogisch-didaktische Weiterentwicklung hinzu einer zukunftsorientierten Pädagogik sind Themen der inneren Schulangelegenheiten, die dem Zuständigkeitsbereich der Schulaufsicht auf Landesebene unterliegen. Die Schulaufsicht in Deutschland ist ein-, zwei- oder dreistufig organisiert³ und eng mit der Schule und dem Schulverwaltungsamt verzahnt, da sie sowohl eine Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die Schulen als auch eine Rechtsaufsicht über die Schulträger hat. Ihre Aufgabe ist es, die Schulträger zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten und das Interesse der kommunalen Selbstverwaltung an der Schule zu fördern. Um eine Schule des 21. Jahrhunderts (um)zubauen, braucht es also sowohl Verwaltungseinheiten auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Gerade deshalb sind neue Formen der Zusammenarbeit notwendig, die die bestehenden Zuständigkeitsgrenzen überwinden.
Welche Akteur*innen müssen im Schul(um)bauprozess an einen Tisch geholt werden – und wer ist eigentlich für die Steuerung des gesamten Prozesses zuständig? Wer hat wann den Hut auf? Auch hier zeigt sich eine komplexe Struktur mit einer hohen Vielfalt der Beteiligten. Im Schul(um)bauprozess wechseln die Zuständigkeiten zwischen Schul- und Hochbauamt.4
Zuständigkeiten in den Leistungsphasen 1-9 HOAI
Die Phase Null wird meistens vom Schulverwaltungsamt als Bedarfsträger verantwortet. In dieser Phase erfolgen zentrale Weichenstellungen für das gesamte Projekt. Ziel ist es, an der Schnittstelle von Pädagogik und Architektur ein tragfähiges pädagogisch-räumliches Gesamtkonzept zu entwickeln. Durch die Partizipation der Nutzer*innen vor Ort auf Augenhöhe kann eine höhere Qualität sowie eine stärkere Identifikation mit dem Gebauten erreicht werden. Bei Fragen zum pädagogischen Leitbild und der schulentwicklerischen Vision ist die Schulaufsichtsbehörde einzubinden. Das Hochbauamt, das im weiteren Prozess eine tragende Rolle einnimmt, ist ebenfalls zu beteiligen. Zusätzlich kann das Schulverwaltungsamt weitere Akteure in der Phase Null beteiligen, die für das jeweilige Projekt von besonderer Relevanz sind, wie beispielsweise die Jugendhilfe, Sozialträger des Quartiers, das Grünflächen- und/oder das Stadtplanungsamt sowie weitere relevante Akteure.
Die Zuständigkeit während der Leistungsphasen 1–9 nach HOAI sowie die Inbetriebnahme des Gebäudes liegen beim Hochbauamt. Im Rahmen der Leistungsphasen 1–5 nach HOAI sind durch das Hochbauamt weitere Akteure für einen gelingenden Prozess einzubinden. Dies umfasst die Schule, das Schulverwaltungsamt, weitere Abteilungen wie Stadtplanung, Grünflächenamt, Bauaufsicht etc. sowie auch die Feuerwehr die gesetzliche Unfallversicherung. Die Zuständigkeit für die lose Möblierung liegt wiederum meist beim Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Beschaffungsstellen. Die feste (eingebaute) Möblierung wird bei der Planung mitentworfen und ist damit Teil der Architektenleistungen. Damit ein in sich schlüssiges Raum- und Möblierungskonzept entsteht, braucht es an dieser Stelle eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Schule, Architekt*innen, Hochbauamt und Schulverwaltungsamt.
In der Phase Zehn wird das pädagogisch-räumliche Konzept eines Schulneu- oder ‑umbaus durch den Einzug der Schulgemeinschaft aktiviert und erprobt. Die Schulgemeinschaft entdeckt die räumlichen Potenziale und erprobt die Möblierung, die gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Das pädagogische Konzept wird im Zusammenspiel mit Architektur und Einrichtung weiterentwickelt. Alle Nutzer*innengruppen der Schulgemeinschaft, die Schulaufsicht sowie das Schulverwaltungsamt und die Jugendhilfe sind in die gemeinsame Inbetriebnahme eingebunden. Das Phase-Zehn-Playbook kann diesen Prozess unterstützend begleiten.
Es lässt sich festhalten, dass der gezielte Blick auf die Zuständigkeiten im Schul(um)bau und die hierfür notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zeigt: Innovative bauliche Lösungen erfordern eine neue Qualität sektorenübergreifender Kooperation. Wenn alle relevanten Akteur*innen sich dieser Zusammenarbeit stellen und sie gemeinsam gestalten, kann es gelingen, finanzierbaren und zukunftsgerechten Schul(um)bau erfolgreich umzusetzen.
Wie eine solche Zusammenarbeit in der frühen Planung organisiert und etabliert werden kann, beschreiben wir ausführlich in unserem „Handbuch Schulen planen und bauen – Praxiswissen für die Phase Null“ (Kapitel 4: Prozess).
¹ Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen sichert, dass diese eigenmächtig über Personal, die Gestaltung der Verwaltungsorganisation, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, kommunale Satzungen, Finanzmittel und die Erhebung von Steuern entscheiden (Pötzsch 2003, 94f.).
² Durch dieses umfassende Selbstverwaltungsrecht haben sich unterschiedliche kommunale Verwaltungsstrukturen herausgebildet. Bei einem Vergleich der kommunalen Verwaltungsstrukturen wird schnell deutlich: Keine Kommune gleicht der anderen. Die einzelnen Verwaltungseinheiten setzen sich aus verschiedenen Themenfeldern zusammen und operieren unter uneinheitlichen Bezeichnungen.
³ Forum Bildung Digitalisierung (2024): Bildungsverwaltung in Deutschland: Bildungsverwaltung: Zusammenarbeit für digitale Schule, S. 5ff.
4 Eigenbetrieb oder Schulbaugesellschaft