20. Dezember 2016; Von: Dr Karl-Heinz Imhäuser

Klagen auf hohem (Belastungs-) Niveau – Wer zahlt für die bauliche Umsetzung der Inklusion?

52 Städte in NRW klagen gegen die finanzielle Ausgestaltung der Inklusion seitens des Landes. Dabei geht es unter anderem auch um die Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen in den Schulen.

Schulbau und Geld. Das gehört zusammen wie Pech und Schwefel. Denn die allerorts zu hörenden Klagen über mangelnde finanzielle Ausgestaltung von notwendigen Baumaßnahmen von Neubau bis Umbau und Sanierung ist schon lange keine „Jeden Morgen grüßt das Murmeltier“ Geschichte mehr. Es ist ein ächzen und stöhnen der Schulträger auf hohem Niveau. Auf hohem Belastungsniveau. So entschied das Verfassungsgericht in Münster in der letzten Woche erneut über die Zulässigkeit der Klage von Kommunen und Schulträgern in NRW, nachdem vor zwei Jahren durch die Klage des Städtetages hier eine erste Einigung zwischen Land und Kommunen erzielt werden konnte. Dass dieser Kompromiss brüchig ist, zeigt die erneute Klage überdeutlich, die nun vom Städte- und Gemeindebund kommt.

Dabei geht es insbesondere auch um das Schulbauthema. Die hier zu veranschlagenden Kosten werden durch das Land nicht angemessen berücksichtigt. Lehrer/innen klagen über zu große Lerngruppen, ungeeignete Klassenräume, fehlende Barrierefreiheit. [1]

Die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichts wird erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden, doch haben die Richter/innen in der letzten Woche bereits Zweifel an der Beschwerde der Städte geäußert. Damit steht die Klage der Kommunen auf der Kippe. Dennoch ist die Tatsache der Klage an sich ein weiteres Anzeichen für die zunehmende Spannung zwischen den Akteur/innen in Kommune und Land. Denn häufig sind teure Aufzüge und Rampen nötig, wenn Schüler/innen mit Behinderung Regelschulen besuchen. Für Städte wie Coesfeld, Emsdetten oder Steinfurt reicht das Geld, das die Kommunen vom Land erhalten häufig nicht aus. Sie drohen auf ihren Kosten sitzen zu bleiben. Der Einbau von Aufzügen und Rampen sowie die individuelle und personelle Betreuung der Schüler/innen mit Behinderungen – all das ist teuer. Beispiel Isselburg an der deutsch-niederländischen Grenze: Der Ort bekommt nach eigenen Angaben jährlich 13.000 Euro für die Inklusion, benötigt würden aber mindestens 30.000 Euro. [2]

[1] www.derwesten.de/politik
[2] www.wdr.de/nachrichten.html

Autor:innen

Dr Karl-Heinz Imhäuser

Dr. Karl-Heinz Imhäuser, Vorstand der Montag Stiftung  ist Mitglied der Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission und des Expertenkreises für inklusive Bildung.