21. Oktober 2016; Von: Barbara Pampe

Investitionmilliarden und notwendige Kriterien für ein Förderprogramm

NRW hat es schon: Ein Sonderinvestitionsprogramm für Sanierungs- und Baubedarfe an Schulen. Nun soll es eine Grundgesetzänderung geben, damit der Bund jenseits des Kooperationsverbots in die Förderung der Schulbauinfrastruktur einsteigene kann.

Der Bund steigt mit Milliarden in die Schulbauförderung ein  – und erfüllt damit unerwartet schnell lang gehegte Wünsche. Länder wie Nordrheinwestfalen waren schon im Sommer vorgeprescht. Hannelore Kraft, die Ministerpräsidentin von NRW wird zitiert, sie habe „den Finanzminister gebeten, zusammen mit der NRW.BANK ein kommunales Investitionsprogramm zu entwickeln das sicherstellt, dass für unsere Städte und Gemeinden in den kommenden 4 Jahren insgesamt 2 Milliarden Euro – also von 2017 jedes Jahr 500 Millionen Euro – für die Renovierung der Gebäude und Klassenzimmer und auch den digitalen Aufbruch Schule 4.0 bereitstehen.“ [1]

Die Kommunen bekommen das Geld zinslos und ohne Hinzugabe von Eigenmitteln vom Land zur Verfügung gestellt. Leider ist das Förderprogramm der NRW.BANK, das Anfang 2017 starten soll, wenig präzise gefasst: Die Verwendung der Mittel wird nicht an zukunftsfähige Lernraumtypologien geknüpft. Hier hätte man sich vom Land NRW eine Pilotfunktion gewünscht, indem ein effektives Anreizsystem die Vergabe der Mittel zwingend an die bauliche Umsetzung zukunftsfähiger Lernraumorganisation für pädagogische Raumprogramme bindet. Um welche Raumkonzepte es dabei gehen könnte zeigt beispielhaft der „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“. [2]

Nun bleibt zu hoffen, dass die Bundesebene hier klug agiert und bei der Vergabe der Mittel nicht ausnahmslos alles bezuschusst, wie im NRW Förderprogramm angekündigt: Von der Renovierung der Gebäude und Klassenzimmer bis zum „digitalen Aufbruch Schule 4.0“, von neuen Fenstern und der Sanierung kaputter Toiletten bis hin zu WLAN und digitalem Klassenraum. Wenn, wie angekündigt, die Hürde einer Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode gelingen sollte und das Förderprogramm gleichfalls noch von der Großen Koalition auf den Weg gebracht wird, dann bleibt eines zu hoffen: Dass die Architekten des Investitionsförderprogramms in den beteiligten Ministerien in Bezug auf die Vergabe der Mittel fachlich auf der Höhe der Zeit und des aktuellen Schulbaudiskurses sind.

Damit die Trendwende im Schulbau gelingt, muss ein kluges Anreizsystem an das Bundes-Förderprogramm für Investitionen in schulische Infrastruktur geknüpft sein. Das heißt konkret: Abschied von der Klassenraum-Flur-Schule und Aufbruch in neue Lernwelten entlang dreier notwendiger Kriterien für die Förderung:

Transparenz/Offenheit: 

  • Um eine Vielfalt von Räumlichkeiten anbieten zu können, bedarf es einer gewissen Durchlässigkeit und Transparenz der Architektur. Teamarbeit und auch Aufsichtspflicht erfordern Sichtverbindungen und Öffnung der Lernbereiche untereinander. Der Grad der Transparenz sollte teilweise auch wandelbar sein, so dass die Nutzer/innen entscheiden können, wieviel Offenheit gebraucht wird. Die Schule übernimmt gleichzeitig als öffentliche Einrichtung Funktionen und bietet Raum für den Stadtteil.

Nutzungsvielfalt:

  • Aufgrund der vergrößerten Vielfalt an Aktivitäten, müssen unterschiedliche Räumlichkeiten mit verschiedenen Qualitäten, Größen, Proportionen, Lichtsituationen, akustischen Eigenschaften etc. angeboten werden, damit die vielfältigen Nutzungen im Gebäude Platz finden.

Nutzungsüberlagerung:

  • Um eine Addition von unterschiedlichsten Räumen zu vermeiden, gilt es, Nutzungen zu kombinieren und/oder zu überlagern. Dafür müssen geeignete Räume entworfen werden, die entweder in ihrer Größe der Mehrfachnutzung gerecht werden, oder die in der Nutzung durch flexibles Mobiliar angepasst werden können. Dabei spielen die Qualitäten und Atmosphären in den Räumen eine wesentliche Rolle. Es geht nicht darum, neutrale Räume zu schaffen, die flexibel für sämtliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Vielmehr sollen gemeinsam mit der Schule Nutzungen identifiziert werden, die sich kombinieren lassen und dafür ansprechende und inspirierende Räume entwickelt werden.

[1] Hintergrund zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“, Land NRW:
www.land.nrw/de/guteschule2020

[2] Zum PDF-Download des „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ auf den Seiten der Stadt Köln:
www.stadt-koeln.de/planungsrahmen-fue-paedag-raumkonzepte.pdf

Weitere Links zum Thema:

Tagesschau, 14.10.2016:
www.tagesschau.de/reaktionen-laenderfinanzausgleich

„Streit um das Kooperationsverbot. SPD: »Wanka führt ideologische Schlachten der Vergangenheit«, 21.10.2016:
www.tagesspiegel.de/streit-um-das-kooperationsverbot

„Jetzt geht es ums Grundgesetz“, Lausitzer Rundschau, 19.10.2016:
www.lr-online.de/Tagesthemen-Digitale-Bildung

„Fünf, neun, vierunddreißig Milliarden. Wankas Schul-IT-Programm“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.10.2016:
www.faz.net/debatten/streit-um-milliardenprogramm